Seminarinhalt
Ca. 250 Minuten
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sieht für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ab dem Jahr 2022 die Möglichkeit der Option zur Körperschaftsteuer vor (§ 1a KStG). Im Fall der Ausübung der Option nach § 1a KStG werden dann auch die Gesellschafter der Personengesellschaft wie GmbH-Gesellschafter bzw. Aktionäre besteuert. Sofern eine Option nach § 1a KStG bereits für das Jahr 2022 angestrebt wird, ist der dafür notwendige Antrag bis spätestens 30.11.2021 zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Ausübung der Option nach § 1a KStG steuerlich wie ein fiktiver Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft nach § 25 UmwStG behandelt wird. In dem Seminar werden u.a. folgende Themen behandelt:
Vor- und Nachteile der Ausübung der Option
Voraussetzungen der Option nach § 1a KStG
Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Ausübung der Option (Antragstellung)
Rechtsfolgen der Option für die Personenhandelsgesellschaft
- Steuersatz
- Formwechselnde Umwandlung und Bildung des steuerlichen Einlagekontos
- "Gewinnausschüttungen" mit Kapitalertragsteuer
- Bilanzierungsfragen (Kapitalkontenstruktur)
- Gewinnermittlungsart
- Abschluss schuldrechtlicher Verträge
- Behandlung von Sonderbetriebsvermögen
- Verluste
- Entstehung von steuerlichen Sperrfristen
- Gewerbesteuer
Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafter
- Besteuerung von Gewinnanteilen
- Anwendung von § 17 EStG
Rückoption zur transparenten Besteuerung (u.a. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters der Personengesellschaft)
Erbschaft- und schenkungsteuerliche sowie grunderwerbsteuerliche Folgen der Option
Referent(en)
