Seminarinhalt
Ca. 90 Minuten
Das Recht auf Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde ist zwingender Bestandteil eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens. Gleichwohl enthält die Abgabenordnung - anders als andere Verwaltungsverfahren - kein Recht auf Akteneinsicht. Ein Auskunftsrecht im Besteuerungsverfahren gewährt Art. 15 DSGVO. Das Seminar behandelt die für die Vertretung im Betriebsprüfungs- oder Einspruchsverfahren zentrale Frage, welche Bedeutung dem Art. 15 DSGVO für das Besteuerungsverfahren zukommt, welche Rechte im Besteuerungsverfahren gegenüber der Finanzbehörde aus diesem Auskunftsrecht abgeleitet werden können und ob Art. 15 DSGVO einen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht statuiert.
Gebundener Anspruch auf Akteneinsicht
- Rechtslage nach AO und FGO
- Auffassung der Finanzverwaltung
- Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte
Rechtsgrundlagen der DSGVO
- Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO
- Personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO
Anwendbarkeit des Art. 15 DSGVO im Besteuerungsverfahren
- Anwendbarkeit nur auf harmonisierte Steuern?
- Beschränkungen gemäß Art. 23 Abs. 1 DSGVO iVm. § 32a-c AO
Verfahrensfragen
- Form und Frist eines Antrags gemäß § 15 DSGVO
- Rechtsschutz
Musterauskunftsschreiben
Referent(en)
